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Für Arbeitnehmende

Was ist Schwarzarbeit? Welche Risiken sind mit Schwarzarbeit verbunden? Und welche Vorteile bringt legales Arbeiten? - Sie finden hier die Antworten auf diese und viele andere Fragen. Und in der rechten Spalte einige Beispiele aus der Praxis.

Beispiele

1. José

José M., Ausländer ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, ist unter der Hand rekrutiert worden. Sein Chef bezahlt ihm den Lohn bar auf die Hand. José erhält weder eine Quittung, noch getraut er sich, nachzufragen, ob für ihn Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden (sein Chef zahlt keinen Rappen). José arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil.

José benötigt eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, und sein Chef muss für ihn Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.

2. Die fleissige Susanne

Susanne W. arbeitet auf Anfrage ihrer Chefin zusätzlich zu ihrem 100%-Pensum auch an Samstagen, wegen der guten Auftragslage. Susanne ist froh um den Zustupf bar auf die Hand. Doch bei einer Kontrolle wird entdeckt, dass auf dem Zusatzeinkommen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden. Susanne arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil. 

Auch auf ihrem Zusatzverdienst müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

3. Der arbeitslose Ruedi

Der arbeitslose Ruedi B. bezieht Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Drei Tage pro Woche hilft er bei Pius aus, einem guten Freund, der während der Sommermonate eine Hilfskraft gut gebrauchen kann. Ruedi bezieht seinen Lohn bar auf die Hand und ohne Abgabe der Sozialbeiträge. Die Arbeitslosenversicherung weiss nichts von seinem Nebenjob. Doch bei einer kantonalen Kontrolle fliegen Pius und Ruedi auf. Ruedi arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil.

Er muss der Arbeitslosenversicherung seine Erwerbstätigkeit melden. Und Pius muss auf Ruedis Lohn Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

4. Olga in der Schweiz

Olga D., seit kurzem in der Schweiz, hat noch keine Arbeitsbewilligung erhalten. Wie sie davon erfährt, dass ein Unternehmer in der Nachbargemeinde unter der Hand Arbeitskräfte rekrutiert, meldet sie sich, aus Sorge, keine Arbeitsbewilligung zu erhalten. Sie wird von diesem Arbeitgeber zu einem tieferen Lohn als die übrigen Angestellten beschäftigt. Bei einer Kontrolle kann Olga keine Arbeitsbewilligung vorweisen: Olga arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil. 

Sie muss eine Arbeitsbewilligung haben.

5. Haushaltshilfe Dolores

Dolores H. arbeitet zweimal pro Woche vormittags als Haushaltshilfe, weil sie wegen ihrer schlechten Deutschkenntnisse keinen anderen Job finden kann. Sie erhält den Lohn nach jedem halben Arbeitstag bar auf die Hand: ein nettes Zusatzeinkommen zum Verdienst ihres Mannes. Dolores denkt nicht daran, dass Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. Schwanger geworden, erfährt sie von einer Schweizer Kollegin, dass Frauen Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub haben. Dolores arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil.

Auf Ihrem Einkommen müssen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, auch an die Erwerbsersatzordnung (EO), aus der sich schliesslich der Mutterschaftsurlaub finanziert.

6. Putzhilfe Léonie

Léonie G. geht seit Jahren in eine Villa putzen. Auf ihrem Lohn werden nie Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet. Plötzlich, beim Fensterputzen, stürzt Léonie vom Stuhl und verletzt sich schwer und wird teilinvalid. Léonie arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil.

Aus den Sozialversicherungsbeiträgen wird die Invalidenversicherung finanziert.

7. Die geschäftstüchtige Vera

Die selbständig erwerbende Vera Z. ist bei ihren Kundinnen sehr beliebt. Bei jeder dritten Behandlung kassiert sie das Honorar in bar und schreibt keine Quittungen. Um noch mehr Geld zu sparen, rechnet sie lediglich für jenes Einkommen Sozialversicherungsbeiträge ab, für das Belege vorhanden sind. Doch die Behörden kommen der geschäftstüchtigen Vera  eines Tages auf die Schliche. Vera arbeitet schwarz - zum eigenen Nachteil.

Als Selbständige muss sie auf ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.