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Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) sieht neu ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleinere, unselbständige Tätigkeiten vor. Daneben gibt es kantonale und regionale Lösungen, die die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitgebende vereinfachen. Diese Lösungen werden auch weiterhin bestehen. Einzelne Arbeitgeberverbände bieten ebenfalls Abrechnungssysteme an.
Weitere Informationen finden Sie unter den Rubriken Arbeitnehmende und Arbeitgebende.