Das vereinfachte Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern richtet sich vorwiegend an Private, die Angestellte mit einer kleineren jährlichen Gesamtlohnsumme beschäftigen (z.B. im eigenen Haushalt), sowie an Betriebe, die mehrere Angestellte mit einer kleineren jährlichen Gesamtlohnsumme beschäftigen.