Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) ist seit Anfang Januar 2008 in Kraft und es zeigt erste Erfolge bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Alle Kantone haben Kontrollbehörden eingesetzt, und die knapp 60 Inspektoren haben seit der Gesetzeseinführung mehr als 35'000 Arbeitgebende und Arbeitnehmende überprüft. Diese Kontrolltätigkeit der kantonalen Behörden bildet eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Zudem haben 2008 über 12'000 Arbeitgeber das vereinfachte Abrechnungsverfahren genutzt und ihre Angestellten angemeldet. Davon profitieren der Staatshaushalt und die Sozialversicherungen - aber auch die Arbeitnehmenden. Danke!