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«Schwarzarbeit schafft Unsicherheit»

Schwarzarbeitende seien der Willkür der Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert. Arbeitnehmende würden Schwarzabeit meist nur aus einer Notlage heraus akzeptieren. Die Arbeitgeber müssten deshalb noch stärker in die Pflicht genommen werden, erläutert Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti im Interview.

Als klassische Branchen für Schwarzarbeit gelten die Gastronomie, die Baubranche und die Landwirtschaft. Stimmt diese Behauptung?

Ja. Stark verbreitet ist Schwarzarbeit nach unserer Einschätzung aber auch im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, insbesondere im wachsenden Markt der privaten Pflege- und Betreuungsarbeit. Auch in einigen Gewerbebranchen, wie beispielsweise im Ausbaugewerbe sowie in der Reinigungsbranche, sind ungeregelte Arbeitsverhältnisse relativ stark verbreitet.

Experten wie der Linzer Professor Friedrich Schneider vermuten, dass die Schwarzarbeit aufgrund der Wirtschaftskrise und der damit verbundenen Rezession wieder zunimmt. Wie schätzen Sie die Situation ein?

Dazu liegen uns keine aussagekräftigen Daten vor. Generell kann man sagen, dass in Branchen, welche von zunehmender Arbeitslosigkeit betroffen sind, der Druck auf die Löhne und Arbeitsverhältnisse steigt.

Hat sich aus Ihrer Sicht die Einstellung der Arbeitnehmenden zur Schwarzarbeit in den letzten Jahren verändert?

Nach unseren Erfahrungen streben Arbeitnehmende von sich aus selten Schwarzarbeit an, da sie sehr wohl zu schätzen wissen, dass sie vom Versicherungsschutz geregelter Arbeitsverhältnisse profitieren. Zumeist akzeptieren Arbeitnehmende Schwarzarbeit nur aus einer Notlage heraus, sei es weil sie aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sind, weil die Löhne insgesamt sehr tief sind oder weil sie keine Arbeitsbewilligung haben. Freiwillige Schwarzarbeit im Sinne eines «abgabefreien Zusatzverdienstes» gibt es am ehesten noch bei relativ gut qualifizierter und gut bezahlter Facharbeit.

Das Bundesgesetz über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit hat offenbar besonders private Arbeitgeber dazu gebracht, ihre Haushaltshilfen anzumelden. Hat das Gesetz die Stellung von Arbeitnehmenden verbessert?

Ja, im Bereich der Haushaltshilfen hat das Gesetz eindeutig eine Verbesserung gebracht. Noch wichtiger wäre es aber, wenn wir hier - analog der Regelung im Kanton Genf - endlich einen nationalen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erhalten. Ein zwingender Mindestlohn ist wichtig, damit die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht einseitig auf die Arbeitnehmenden abwälzen. Die Kampagne darf sich aber nicht nur auf den Bereich der Haushaltshilfen beschränken. Schwarzarbeit ist ein weit verbreitetes Phänomen und muss je nach Ausprägung in den verschiedenen Branchen spezifisch angegangen werden.

Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Hat es sich aus Ihrer Sicht bewährt?

Dem Bundesgesetz fehlen aus meiner Sicht griffigere Sanktionsmöglichkeiten gegen fehlbare Arbeitgeber. Heute beschränkt sich der Kampf gegen Schwarzarbeit zumeist auf die Kontrolle der Aufenthaltsbewilligungen verdächtiger Arbeitnehmender. Die meiste Schwarzarbeit wird aber von Arbeitnehmern geleistet, die zwar eine gültige Arbeitsbewilligung haben, für die aber keine Sozialleistungen bezahlt werden. In diesen Fällen ist es sehr schwierig, Schwarzarbeit nachzuweisen. Die Arbeitgeber müssten also verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmenden bei der AHV anzumelden, bevor diese die Arbeit aufnehmen. Verbesserungsbedarf besteht zudem bei scheinselbständigen Dienstleistungsanbietern aus dem EU-Raum.

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Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti