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Schwarzarbeitende seien der Willkür der Arbeitgeber schutzlos ausgeliefert. Arbeitnehmende würden Schwarzabeit meist nur aus einer Notlage heraus akzeptieren. Die Arbeitgeber müssten deshalb noch stärker in die Pflicht genommen werden, erläutert Unia-Co-Präsident Renzo Ambrosetti im Interview.
Ja. Stark verbreitet ist Schwarzarbeit nach unserer Einschätzung aber auch im Bereich der persönlichen Dienstleistungen, insbesondere im wachsenden Markt der privaten Pflege- und Betreuungsarbeit. Auch in einigen Gewerbebranchen, wie beispielsweise im Ausbaugewerbe sowie in der Reinigungsbranche, sind ungeregelte Arbeitsverhältnisse relativ stark verbreitet.
Nach unseren Erfahrungen streben Arbeitnehmende von sich aus selten Schwarzarbeit an, da sie sehr wohl zu schätzen wissen, dass sie vom Versicherungsschutz geregelter Arbeitsverhältnisse profitieren. Zumeist akzeptieren Arbeitnehmende Schwarzarbeit nur aus einer Notlage heraus, sei es weil sie aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sind, weil die Löhne insgesamt sehr tief sind oder weil sie keine Arbeitsbewilligung haben. Freiwillige Schwarzarbeit im Sinne eines «abgabefreien Zusatzverdienstes» gibt es am ehesten noch bei relativ gut qualifizierter und gut bezahlter Facharbeit.
Ja, im Bereich der Haushaltshilfen hat das Gesetz eindeutig eine Verbesserung gebracht. Noch wichtiger wäre es aber, wenn wir hier - analog der Regelung im Kanton Genf - endlich einen nationalen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen erhalten. Ein zwingender Mindestlohn ist wichtig, damit die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht einseitig auf die Arbeitnehmenden abwälzen. Die Kampagne darf sich aber nicht nur auf den Bereich der Haushaltshilfen beschränken. Schwarzarbeit ist ein weit verbreitetes Phänomen und muss je nach Ausprägung in den verschiedenen Branchen spezifisch angegangen werden.
Dem Bundesgesetz fehlen aus meiner Sicht griffigere Sanktionsmöglichkeiten gegen fehlbare Arbeitgeber. Heute beschränkt sich der Kampf gegen Schwarzarbeit zumeist auf die Kontrolle der Aufenthaltsbewilligungen verdächtiger Arbeitnehmender. Die meiste Schwarzarbeit wird aber von Arbeitnehmern geleistet, die zwar eine gültige Arbeitsbewilligung haben, für die aber keine Sozialleistungen bezahlt werden. In diesen Fällen ist es sehr schwierig, Schwarzarbeit nachzuweisen. Die Arbeitgeber müssten also verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmenden bei der AHV anzumelden, bevor diese die Arbeit aufnehmen. Verbesserungsbedarf besteht zudem bei scheinselbständigen Dienstleistungsanbietern aus dem EU-Raum.