Mit dem neuen Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit BGSA wurde auch ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingeführt. Dieses Abrechnungsverfahren hat sich bewährt. Über 12'600 Arbeitgebende haben sich im ersten Jahr nach der Gesetzeseinführung für das vereinfachte Abrechungsverfahren entschieden.
Im ersten Jahr der Umsetzung des neuen Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit haben die Kantone rund 9'000 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden von den kantonalen Inspektoren in allen Regionen und Branchen Arbeitgebende und Arbeitnehmende auf die Einhaltung der Sozialversicherungs-, Ausländer-, Quellensteuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung überprüft. Das zeigt der erste Bericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Diese Erkenntnis hat sich in der Landwirtschaft längst durchgesetzt, ist der Leiter des Departements Soziales, Bildung und Dienstleistungen des Schweizerischen Bauernverbandes - Fritz Schober - überzeugt. Die Schweizer Landwirte hätten kein Interesse und auch kein Bedürfnis, Schwarzarbeiter anzustellen, erklärt Fritz Schober im Interview.